Prüfung elektrische Anlagen
WNC - Elektrogeräte



Alle nicht ortsfesten elektrische Geräten in einem (Ihrem) Unternehmen müssen laut der gesetzlichen Betriebssicherheitsverordnung einer Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (DIN VDE 0701-0702) unterzogen werden.

Niemand kann erwarten dass ein Elektrogerät über Jahre hinweg 100% funktioniert (Beanspruchung durch Umgebungstemperatur, Staub sowie Feuchtigkeit etc.). Daher ist es umso wichtig, dass Sie eine regelmäßige Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (DIN VDE 0701-0702) durchführen lassen, sodaß Beschädigungen und Abnutzungserscheinungen an Elektrogeräten rechtzeitig erkannt werden können.

Durch diese Prüfung wird sichergestellt, dass die Elektrogeräte den Sicherheitsvorschriften entsprechen und Unfälle und Ausfallzeiten vermieden werden.



Ablauf der Sicherheitsprüfung bei WNC


Beispiele: Nicht ortsfeste elektrische Geräte für die Prüfung nach DGUV V3

Computer und Monitor
Kaltgerätekabel
Netzteile
Kabeltrommel, Mehrfachstecker
Staubsauger
Tischlampe, Scheinwerfer
Waschmaschine, Spülmaschine
Kaffeemaschine
400 Volt CEE-Geräte
Säge, Bohrmaschine usw.




Ihre Vorteile:

Optimales Preis- und Leistungsverhältnis
Kompetente und erfahrene Prüfer (Techniker)
Neueste Messtechnik
Geringere Wartungarbeiten oder Reperaturkosten
Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz
Gesetzeskonforme Prüfprotokolle




WNC