Der Arbeitgeber ist laut dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) verpflichtet seine Arbeitnehmer gegen Betriebsunfälle zu versichern.
Die Berufsgenossenschaft sprich (der Versicherungsträger) hat das Recht und die Pflicht Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen,
sowie die Pflicht auf deren Einhaltung der Vorschriften zu achten.
Bei Verstößen dieser Vorschriften findet eine Bestrafung nach dem 7. Sozialgesetzbuch statt.
Des Weiteren werden in diversen Gesetzen die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften gefordert.
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